Immer wieder kommt die Frage auf:
Gibt es eine Pflicht zur EMail Archivierung?
Was muss ich als Unternehmen beachten?
Ein paar Worte zur Einleitung
Trotz der Beliebtheit von Instant Messaging, Videokonferenzen und Social Media ist es kein Geheimnis, dass E-Mails auch heute noch ein wichtiger Bestandteil der Kommunikationsinfrastruktur von Unternehmen sind.
E-Mails werden oft für wichtige Geschäftstransaktionen, Verhandlungen und Projekte genutzt. Aber wussten Sie, dass Sie als Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, E-Mails zu archivieren?
Ja, es gibt also eine Pflicht zur EMail Archivierung.
In diesem Blog-Post werden wir den Zweck und die Vorschriften der E-Mail-Archivierung diskutieren und was Unternehmen zu beachten haben.
Warum müssen Unternehmen E-Mails archivieren?
Es gibt verschiedene Gesetze und Vorschriften, die Unternehmen verpflichten, ihre E-Mails zu archivieren. Ein Beispiel ist die Abgabenordnung (AO) in Deutschland, die Unternehmen verpflichtet, alle Unterlagen, die für die Besteuerung relevant sind, aufzubewahren.
E-Mails können als solche Unterlagen gelten, insbesondere wenn sie zu einem Geschäftsvorgang gehören.
Unternehmen, die Compliance-Vorschriften verstoßen, riskieren nicht nur Bußgelder und Sanktionen, sondern auch ihr Unternehmensansehen.